NOVIS verklagt NBS. Weitere wichtige Informationen >>

NOVIS hat gegen die Entscheidung der NBS, die Lizenz zu widerrufen, Klage eingereicht

23.08.2023

NOVIS hat am 4. August 2023 eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht, mit dem Ziel, dass die rechtswidrige Entscheidung der Slowakischen Nationalbank („NBS“), die Lizenz zu widerrufen, aufgehoben wird. Gleichzeitig hat NOVIS bei Gericht die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung beantragt, d.h. die Wirkungen der angefochtenen NBS-Entscheidung so lange auszusetzen, bis das Gericht eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage von NOVIS getroffen hat.
Die Verwaltungsklage besteht aus einer ausführlichen Darstellung des Sachverhalts, die 115 Seiten und 664 Punkte umfasst, und aus der hervorgeht, dass die NBS-Entscheidung rechtswidrig ist und vom Gericht in vollem Umfang aufgehoben werden sollte.

Nähere Informationen zu den konkreten Punkten der Klage werden wir Ihnen, unter Berücksichtigung des laufenden Gerichtsverfahrens, zu gegebener Zeit und im angemessenen Umfang erteilen.


Unsere Stellungnahme vom 6. Juni 2023

Am 5. Juni 2023 erhielt NOVIS die Entscheidung der slowakischen Nationalbank (NBS) aus dem hervorgeht, dass der NOVIS Insurance Company, NOVIS Versicherungsgesellschaft, NOVIS Compagnia di Assicurazioni, NOVIS Poist’ovňa a.s, (NOVIS) die Konzession widerrufen wird.

NOVIS hat den vom Gouverneur der NBS, Herrn Peter Kažimír, unterzeichneten Beschluss geprüft und ist über die Anzahl der darin enthaltenen Fehler überrascht. Darüber hinaus wurden Fakten, die NOVIS der NBS im Zusammenhang mit der Solvency II-Bilanz vorgelegt hat, ignoriert. Darunter auch ein Gutachten eines Gerichtssachverständigen aus Wien, aus dem hervorgeht, die NBS habe in ihrer Darstellung die SolvencyII-Bilanz der NOVIS so stark verzerrt, dass der Sachverständige im Zusammenhang mit dem NBS-Verfahren den Begriff „Fälschung“ verwendet habe.

NOVIS ist davon überzeugt, dass die Position der NBS falsch ist und auf einer fehlerhaften Beurteilung des Sachverhalts sowie einer fehlerhaften Anwendung der einschlägigen Gesetze beruht. Daher bereitet die Versicherung eine Verwaltungsklage vor und wird beim Gericht beantragen, die Wirksamkeit der Entscheidung aufzuschieben. NOVIS erwartet vom Gericht ein faires Verfahren, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Zuge der Prüfungen durch die NBS mehrere wichtige Dokumente nicht zugänglich gemacht wurden. NOVIS hat  mehrmals auf die mutmaßliche Voreingenommenheit und die rechtswidrigen Handlungen bestimmter NBS-Beamter hingewiesen und sich deshalb auch an die Generalstaatsanwaltschaft gewandt.

Gemäß diesem Beschluss ist NOVIS nicht berechtigt, neue Versicherungsverträge abzuschließen. Bestehende Versicherungsverträge bleiben durch diesen Beschluss unberührt. Die Versicherungsverträge sind aufrecht mit aktivem Versicherungsschutz und allen Rechten und Pflichten. 

Weitere wichtige Informationen: