Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hat die NOVIS beschlossen, den Versicherungsausschluss, wonach das Recht auf Versicherungsschutz nicht für versicherte Ereignisse gilt, die infolge einer Epidemie in einem weiten Gebiet auftreten oder einen großen Teil der Bevölkerung betreffen, unter den nachstehend aufgeführten Bedingungen nicht anzuwenden.
Die Aussetzung dieses Versicherungsausschlusses gilt für versicherte Ereignisse, die sich aus dem vereinbarten Versicherungsschutz ergeben und während des Gültigkeitszeitraums dieser Aussetzung in direktem ursächlichen Zusammenhang mit der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten COVID-19-Krankheit und den bisher bekannten Mutationen auftreten. Eine Versicherungsleistung wird in der Art und Weise und im Betrag der im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen in Verbindung mit den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Produkts gezahlt.
Die Aussetzung dieses Versicherungsausschlusses gilt nicht für versicherte Ereignisse, die direkt oder indirekt darauf zurückzuführen sind, dass die versicherten Personen während der COVID-19-Pandemie die Vorschriften, Maßnahmen, Richtlinien, Empfehlungen oder sonstigen Anweisungen des Staates oder der örtlichen Behörden nicht eingehalten bzw. nicht befolgt haben.
Diese Sonderregelung gilt für versicherte Ereignisse, die im Zeitraum vom 28. April 2020 bis zum 27. September 2020 eintreten.
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