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Information zum Streitbeilegungsverfahren


Der Versicherer verpflichtet sich an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes teilzunehmen, soweit:

  • (i) der Anspruch einen Betrag von EUR 10.000 nicht übersteigt;
  • (ii) innerhalb von sechs Monaten seit Entstehung des Anspruchs geltend gemacht worden ist.


Die Universalschlichtungsstelle des Bundes können Sie erreichen wie folgt:

Universalschlichtungsstelle des Bundes  
Zentrum für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl


Telefon: +49 7851 7957940
Telefax: +49 7851 7957941
Internet: www.universalschlichtungsstelle.de
E-Mail: mail@universalschlichtungsstelle.de